Wirtschafts­strafrecht Straf­verteidigung Berlin

Persönliche Verteidigung durch Fach­anwältin für Strafrecht

24/7 erreichbar in straf­rechtlichen Krisen­situationen

Erfahrung aus der Staats­anwaltschaft Berlin

Wirtschafts­strafrecht Berlin – Verteidigung für Unternehmer und Geschäfts­führer

Haben Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer eines Berliner Betriebs Post von der Staatsanwaltschaft erhalten? Stehen Ihre Geschäftsräume vor einer Durchsuchung oder laufen bereits Ermittlungen gegen Sie?

Wirtschaftsstrafrecht ist für viele Inhaber kleinerer Unternehmen Neuland – und genau deshalb so gefährlich. Wer nicht weiß, welche Rechte er hat und welche Fehler ihn teuer zu stehen kommen, riskiert mehr als nötig.

Als Fachanwältin für Strafrecht und Verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich gezielt auch Inhaber und Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Berliner Betriebe – vom Handwerksbetrieb über den Einzelhandel bis zum Dienstleistungsunternehmen.

Durch meine langjährige Erfahrung in Berlin kenne ich die Arbeitsweise der Berliner Ermittlungsbehörden gut und setze dieses Wissen konsequent für Ihre Verteidigung ein. Gerade in kleineren Unternehmen tragen Inhaber und Geschäftsführer häufig alle Verantwortung auf sich allein – strafrechtliche Ermittlungen treffen sie deshalb besonders hart. Ich verteidige Sie frühzeitig, entschlossen und mit dem Ziel, das Verfahren so günstig wie möglich für Sie zu gestalten.

Wirtschafts­strafrecht Berlin – Verteidigung für Unternehmer und Geschäfts­führer

Haben Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer eines Berliner Betriebs Post von der Staatsanwaltschaft erhalten? Stehen Ihre Geschäftsräume vor einer Durchsuchung oder laufen bereits Ermittlungen gegen Sie?

Wirtschaftsstrafrecht ist für viele Inhaber kleinerer Unternehmen Neuland – und genau deshalb so gefährlich. Wer nicht weiß, welche Rechte er hat und welche Fehler ihn teuer zu stehen kommen, riskiert mehr als nötig.

Als Fachanwältin für Strafrecht und Verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich gezielt auch Inhaber und Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Berliner Betriebe – vom Handwerksbetrieb über den Einzelhandel bis zum Dienstleistungsunternehmen.

Durch meine langjährige Erfahrung in Berlin kenne ich die Arbeitsweise der Berliner Ermittlungsbehörden gut und setze dieses Wissen konsequent für Ihre Verteidigung ein. Gerade in kleineren Unternehmen tragen Inhaber und Geschäftsführer häufig alle Verantwortung auf sich allein – strafrechtliche Ermittlungen treffen sie deshalb besonders hart. Ich verteidige Sie frühzeitig, entschlossen und mit dem Ziel, das Verfahren so günstig wie möglich für Sie zu gestalten.

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4,8 Sterne bei Anwalt.de

Betrugsvorwürfe sind im Wirtschaftsstrafrecht besonders häufig – und treffen Inhaber kleiner Berliner Betriebe oft völlig unvorbereitet. Schon der Beginn eines Ermittlungsverfahrens kann zur Sperrung von Konten, zur Beschlagnahme von Unterlagen und Computern und zu erheblichen Betriebsunterbrechungen führen. Ich verteidige Sie von der ersten Maßnahme der Behörden bis zur Hauptverhandlung. Dabei prüfe ich die Ermittlungsakte sorgfältig auf Schwachstellen und erarbeite eine Verteidigungsstrategie, die Ihre konkrete Situation als Unternehmer berücksichtigt. Frühzeitiges Eingreifen ist entscheidend – je früher ich mandatiert werde, desto mehr Handlungsspielraum besteht.
Verteidigung bei Untreue (§ 266 StGB)
Steuerstrafrechtliche Ermittlungen entwickeln sich häufig aus einer Betriebsprüfung heraus und eskalieren schnell zu einem ernsthaften Strafverfahren. Für Inhaber kleiner Berliner Betriebe bedeutet das oft: existenzielle Unsicherheit, Druck von mehreren Seiten gleichzeitig und die dringende Frage, was jetzt zu tun ist. Ich verteidige Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und stimme die Verteidigung mit Ihrem Steuerberater ab, um eine kohärente Gesamtstrategie zu entwickeln. Timing und die richtige Kommunikation mit den Behörden sind in solchen Verfahren entscheidend – ich berate Sie hierzu klar und konkret.
Geldwäschevorwürfe entstehen häufig im Zusammenhang mit geschäftlichen Transaktionen oder Bargeldgeschäften, bei denen Herkunft oder Hintergrund von Geldern im Nachhinein in Frage gestellt werden. Für Inhaber kleiner Unternehmen kann bereits die Annahme von Zahlungen aus unklaren Quellen ausreichen, um ins Visier der Ermittlungsbehörden zu geraten. Ich verteidige Sie mit dem Ziel, den Vorwurf so früh wie möglich zu entkräften. Gerade in dieser Situation ist es entscheidend, keine vorschnellen Angaben zu machen. Ich begleite Sie von Beginn an und achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Insolvenzverschleppung, Bankrott und Gläubigerbegünstigung sind Straftatbestände, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Krisen entstehen – oft in einer Situation, in der Inhaber kleiner Betriebe unter enormem Druck stehen und schnelle Entscheidungen treffen müssen. Ich verteidige Sie mit dem nötigen Verständnis für die wirtschaftliche Realität Ihrer Lage und setze mich dafür ein, dass der strafrechtliche Vorwurf im richtigen Licht bewertet wird.
Korruptionsvorwürfe können auch kleinere Berliner Unternehmen treffen – etwa im Zusammenhang mit Auftragsanbahnung, Geschäftsessen oder Zuwendungen. Ich verteidige Sie diskret und konsequent. Von Beginn an steht die Akteneinsicht im Vordergrund, um den Umfang der Ermittlungen und die tatsächliche Beweislage realistisch einschätzen zu können.
Eine Durchsuchung der Geschäftsräume ist eine der einschneidendsten behördlichen Maßnahmen überhaupt. Ich bin rund um die Uhr erreichbar und berate Sie sofort: Was dürfen Sie sagen? Was müssen Sie dulden? Welche Rechte haben Sie? Im Anschluss analysiere ich die beschlagnahmten Unterlagen und erarbeite die weiteren Schritte.
Untersuchungshaft ist eine extreme Belastung – für Sie persönlich und für die Existenz Ihres Betriebes. Ich werde sofort aktiv und setze mich für die Aufhebung des Haftbefehls oder eine Haftverschonung ein. In dieser schweren Zeit stehe ich Ihnen zur Seite.
Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften – etwa Insiderhandel oder Marktmanipulation – können auch kleinere Unternehmen und deren Verantwortliche betreffen. Ich verteidige Sie mit dem erforderlichen strafrechtlichen Fachwissen und koordiniere bei Bedarf die Zusammenarbeit mit zivilrechtlichen Beratern.

Prozess in Berlin

Schritt 1: Sofort­kontakt – rund um die Uhr

Sie erreichen mich bei dringenden Fällen rund um die Uhr – auch nachts und am Wochenende. Bei akuten Maßnahmen wie einer Hausdurchsuchung oder Festnahme bin ich sofort für Sie da.

Schritt 2: Erst­gespräch und Lage­einschätzung

In einem Erstgespräch analysiere ich Ihre Situation, erkläre Ihnen Ihre Rechte und gebe Ihnen eine erste klare Einschätzung – ohne Umschweife.

Schritt 3: Konsequente Verteidigung

Ich übernehme die Kommunikation mit den Behörden, prüfe die Ermittlungsakte und entwickle Ihre individuelle Verteidigungsstrategie – persönlich, direkt und mit vollem Einsatz.

AUCH IN NOTFÄLLEN ERREICHBAR!

Auch in Notfällen bin ich immer für Sie da, also bei Verhaftung/Festnahmen, Untersuchungshaft und Hausdurchsuchungen.

Meine Kanzlei in Berlin

Laaser Legal ist eine auf Strafrecht ausgerichtete Berliner Kanzlei unter der Leitung von Rechtsanwältin Myrsini Laaser, Fachanwältin für Strafrecht und Verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht.Meine Kanzlei befindet sich zentral in Berlin-Charlottenburg, gut erreichbar mit U- und S-Bahn sowie mit dem Auto.Termine können kurzfristig vereinbart werden – auch außerhalb der regulären Bürozeiten, wenn die Situation es erfordert.Als kleine Kanzlei betreuen wir jeden Mandanten persönlich: Ihr Fall liegt nicht in Händen wechselnder Sachbearbeiter, sondern durchgehend bei mir. Meine Kanzlei steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – insbesondere kleineren und mittelständischen Berliner Betrieben – zur Verfügung.Neben der Verteidigung vor Berliner Gerichten verteidige ich Mandanten auch bundesweit.

Lokale Erfolgsfaktoren

Ich verteidige Mandanten vor dem Landgericht Berlin und dem Amtsgericht Tiergarten – ich kenne die dortigen Abläufe und Gepflogenheiten aus langjähriger Erfahrung.Wirtschaftsstrafsachen in Berlin haben Besonderheiten, die eine ortskundige Verteidigung entscheidend machen. Die Berliner Staatsanwaltschaft unterhält eine eigene Abteilung für Wirtschaftskriminalität, die mit erheblichen Ressourcen und Erfahrung ausgestattet ist. Wer hier verteidigt werden will, braucht jemanden, der die Strukturen kennt – nicht nur aus dem Lehrbuch, sondern aus der Praxis. Die Berliner Gerichte haben in Wirtschaftsstrafsachen eigene Rechtsprechungstendenzen, die bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie berücksichtigt werden müssen. Für Inhaber kleinerer Betriebe kommt hinzu, dass ein Strafverfahren den laufenden Geschäftsbetrieb unmittelbar gefährden kann – Kontensperrungen, Beschlagnahmen oder Reputationsschäden wirken sich sofort aus. Eine Verteidigung, die diese unternehmerische Realität kennt und einbezieht, ist hier klar im Vorteil.

Häufig gestellte Fragen

Wenden Sie sich umgehend an mich als Strafverteidigerin, bevor Sie irgendetwas unternehmen – und vor allem: Machen Sie gegenüber den Behörden keine Angaben. Das Schweigerecht ist Ihr stärkstes Recht im Strafverfahren.
Dulden Sie die Durchsuchung, machen Sie aber keine Aussagen und versuchen Sie, mich sofort zu erreichen. Ich bin rund um die Uhr erreichbar. Bereits während der Durchsuchung kann ich telefonisch beraten und – wenn nötig – vor Ort erscheinen.
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Einfachere Verfahren können innerhalb von Monaten abgeschlossen werden, komplexe Wirtschaftsstrafsachen dauern oft ein bis mehrere Jahre. Eine frühzeitige und konsequente Verteidigung kann den Verlauf erheblich beeinflussen.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und dem Zeitaufwand. In einem Erstgespräch erläutere ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten transparent und ohne versteckte Gebühren.
Grundsätzlich ja. Allerdings können behördliche Maßnahmen wie Kontensperrungen oder Beschlagnahmen den Betrieb beeinträchtigen. Ich setze mich gezielt dafür ein, solche Maßnahmen zu begrenzen oder rückgängig zu machen.
Möglicherweise ja. Im Wirtschaftsstrafrecht können Inhaber und Geschäftsführer auch dann in den Fokus geraten, wenn Mitarbeiter beschuldigt werden – etwa wegen Aufsichtspflichtverletzungen. Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung ist hier dringend zu empfehlen.
Die Beschuldigung steht am Beginn eines Ermittlungsverfahrens. Eine Anklage wird erst erhoben, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Zwischen diesen Phasen bestehen erhebliche Möglichkeiten, das Verfahren durch eine starke Verteidigung zu beeinflussen.
Ja. Auch wenn das Verfahren bereits läuft, ist eine wirksame Verteidigung möglich. Ich analysiere den aktuellen Stand, verschaffe mir Akteneinsicht und entwickle auf dieser Grundlage die bestmögliche Strategie.
Nein. Ich verteidige bundesweit – auch wenn Ihr Verfahren vor einem Gericht außerhalb Berlins geführt wird. Beratung ist zudem per Telefon und Videokonferenz möglich.