Anwalt Steuer­hinterziehung Berlin

Sofortige Erreich­barkeit – auch bei Durch­suchungen und Beschlag­nahmen

Fach­anwältin für Strafrecht mit Erfahrung aus der Staats­anwaltschaft Berlin

Kostenloses Erst­gespräch – diskret und ohne Umwege

Straf­verteidigung bei steuer­straf­rechtlichen Ermittlungen – persönlich, direkt und bundesweit verfügbar

Haben Sie Post von der Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Stehen Sie unter dem Verdacht, Steuern hinterzogen zu haben?

Steuerhinterziehung ist kein isoliertes Delikt – sie tritt häufig im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen auf. In der Praxis werden regelmäßig auch Betrug, Urkundenfälschung, Geldwäsche oder Untreue im selben Verfahren verfolgt. Das macht diese Verfahren zu einem der komplexesten Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts.

Ich verteidige Sie von Beginn an und behalte dabei das gesamte Verfahren im Blick. Als Fachanwältin für Strafrecht und verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung in Berlin und kenne die typischen Ermittlungsansätze in diesem Bereich sehr genau.

Je früher Sie sich anwaltliche Unterstützung sichern, desto größer ist der Spielraum, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu gestalten. Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft arbeiten in Berlin eng und strukturiert zusammen – diese Abläufe sind mir vertraut, und ich gehe gezielt damit um.

Straf­verteidigung bei steuer­straf­rechtlichen Ermittlungen – persönlich, direkt und bundesweit verfügbar

Haben Sie Post von der Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Stehen Sie unter dem Verdacht, Steuern hinterzogen zu haben?

Steuerhinterziehung ist kein isoliertes Delikt – sie tritt häufig im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen auf. In der Praxis werden regelmäßig auch Betrug, Urkundenfälschung, Geldwäsche oder Untreue im selben Verfahren verfolgt. Das macht diese Verfahren zu einem der komplexesten Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts.

Ich verteidige Sie von Beginn an und behalte dabei das gesamte Verfahren im Blick. Als Fachanwältin für Strafrecht und verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung in Berlin und kenne die typischen Ermittlungsansätze in diesem Bereich sehr genau.

Je früher Sie sich anwaltliche Unterstützung sichern, desto größer ist der Spielraum, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu gestalten. Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft arbeiten in Berlin eng und strukturiert zusammen – diese Abläufe sind mir vertraut, und ich gehe gezielt damit um.

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4,8 Sterne bei Anwalt.de

Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung beginnt häufig, ohne dass Betroffene es zunächst bemerken. Die Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft ermittelt im Verborgenen – oft über Monate hinweg. Wenn Sie eine Vorladung erhalten oder Ihre Wohnung oder Ihr Unternehmen durchsucht wird, ist schnelles Handeln entscheidend. Ich verteidige Sie ab dem ersten Moment und verhindere, dass unbedachte Aussagen Ihre Situation verschlechtern. Grundsatz: keine Aussage ohne anwaltliche Beratung. Ich analysiere den Ermittlungsstand, beantrage Akteneinsicht und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie. Mein Ziel ist es, das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder den Ausgang so günstig wie möglich für Sie zu gestalten.
Verteidigung bei kombinierten Vorwürfen im Wirtschafts­strafrecht
Eine Hausdurchsuchung ist für Betroffene eine außerordentlich belastende Situation. Behörden handeln dabei mit weitreichenden Befugnissen – umso wichtiger ist anwaltliche Präsenz vor Ort.Ich bin rund um die Uhr erreichbar und komme, wenn die Behörden oder die Polizei erscheinen.Vor Ort stehe ich an Ihrer Seite und überprüfe die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung. Ich kontrolliere den Durchsuchungsbeschluss und achte darauf, dass der Umfang der Maßnahme angemessen bleibt. Fehlerhafte oder überschießende Maßnahmen rüge ich unverzüglich. Dadurch sichere ich wichtige Verteidigungsansätze für das weitere Verfahren.Rufen Sie im Ernstfall sofort meine Notfallnummer an.
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein Instrument, das unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen Straffreiheit ermöglichen kann. Sie muss vollständig, rechtzeitig und korrekt sein – andernfalls entfaltet sie keine Schutzwirkung oder verschlechtert die Lage ggf. sogar. Ich prüfe sorgfältig, ob eine Selbstanzeige in Ihrer Situation sinnvoll und möglich ist. Die Ausarbeitung erfordert größte Sorgfalt – ich begleite Sie durch diesen Prozess vollständig und diskret.
Vorwürfe der Steuerhinterziehung oder des Umsatzsteuerbetrugs können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Besonders gravierend sind Fälle, in denen ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung angenommen wird – etwa bei hohen Hinterziehungsbeträgen oder komplexen Unternehmensstrukturen.Diese Verfahren werden häufig vor Wirtschaftsstrafkammern verhandelt und sind mit erheblichen Strafandrohungen verbunden.Ich verteidige Sie bereits im Ermittlungsverfahren – etwa bei Durchsuchungen durch die Steuerfahndung, Beschlagnahmen oder Vernehmungen – und begleite Sie durch das gesamte Strafverfahren. Dabei prüfe ich die Beweislage eingehend, hinterfrage steuerliche Schätzungen der Finanzbehörden und entwickle gezielte Verteidigungsstrategien.Durch meine langjährige Tätigkeit als Strafverteidigerin in Berlin kenne ich die typischen Ermittlungsansätze von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft sehr genau und nutze dieses Wissen gezielt für Ihre Verteidigung.
Nicht deklarierte Auslandskonten oder unversteuerte Vermögenswerte führen heute regelmäßig zu strafrechtlichen Ermittlungen. Der automatische internationale Informationsaustausch zwischen Finanzbehörden hat die Aufdeckungswahrscheinlichkeit deutlich erhöht. Diese Fälle gehen häufig mit Geldwäschevorwürfen einher, was das Verfahren zusätzlich verkompliziert. Ich berate Sie zu Ihren Handlungsoptionen – von der Selbstanzeige bis zur Strafverteidigung im laufenden Verfahren – und bewerte nüchtern die Beweissituation. Diskretion ist für mich selbstverständlich.
Steuerhinterziehung im unternehmerischen Kontext stellt eine besondere Herausforderung dar – sowohl für die betroffene Gesellschaft als auch für ihre Verantwortlichen persönlich. Geschäftsführer, Vorstände und leitende Mitarbeiter können bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen persönlich ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, selbst wenn sie nicht unmittelbar gehandelt haben. Häufig werden dabei Fragen der internen Zuständigkeit, der Kenntnis und der Aufsichtspflicht zum zentralen Streitpunkt. Ich verteidige Sie individuell – unabhängig davon, ob Sie als Einzelperson oder als Verantwortlicher im Unternehmen beschuldigt werden. Dabei prüfe ich, ob und inwieweit Ihnen strafrechtlich relevantes Verhalten tatsächlich zugerechnet werden kann. Gleichzeitig berate ich zum Umgang mit internen Compliance-Strukturen, die im Ermittlungsverfahren eine entlastende Rolle spielen können.
Durchsuchungen in Unternehmen sind in ihrer Dimension oft weitreichender als Maßnahmen im privaten Bereich. Behörden sichten Buchhaltungsunterlagen, sichern digitale Daten und sprechen mit Mitarbeitenden – all das kann in kurzer Zeit erhebliche betriebliche und rechtliche Folgen haben.Ich berate Sie bereits im Vorfeld dazu, wie Sie sich und Ihr Unternehmen auf eine mögliche Durchsuchung vorbereiten können. Kommt es zur Maßnahme, bin ich kurzfristig erreichbar und vor Ort an Ihrer Seite.Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung, kontrolliere den Durchsuchungsbeschluss und achte darauf, dass der Umfang der Maßnahme angemessen bleibt. Fehlerhafte oder unzulässige Maßnahmen rüge ich unverzüglich und lege so die Grundlage für eine wirksame Verteidigung im weiteren Verfahren.Der Schutz sensibler Geschäftsdaten und die Wahrung der Rechte aller Beteiligten stehen dabei im Mittelpunkt.

Mein Prozess in Berlin

Schritt 1: Erst­kontakt und Erst­gespräch

Nehmen Sie Kontakt auf – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich vereinbare kurzfristig einen Termin. Im Erstgespräch schildern Sie Ihre Situation, und ich gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung – vertraulich und ohne Verpflichtung.

Schritt 2: Akten­einsicht und Strategie­entwicklung

Ich beantrage Akteneinsicht und analysiere die Ermittlungslage sorgfältig – einschließlich aller Tatvorwürfe, die mit dem steuerstrafrechtlichen Verfahren verbunden sind. Auf dieser Grundlage entwickle ich eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Schritt 3: Konsequente Verteidigung in allen Verfahrens­stadien

Ich trete gegenüber Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Gericht für Sie ein. Vom Ermittlungsverfahren über einen möglichen Strafbefehl bis zur Hauptverhandlung – ich verteidige Sie konsequent und persönlich.

AUCH IN NOTFÄLLEN ERREICHBAR!

Auch in Notfällen bin ich immer für Sie da, also bei Verhaftung/Festnahmen, Untersuchungshaft und Hausdurchsuchungen.

Meine Kanzlei in Berlin

Laaser Legal ist eine auf Strafrecht und Migrationsrecht ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Berlin-Charlottenburg, Fasanenstraße 42. Ich bin seit 2017 als Strafverteidigerin tätig, trage seit Januar 2025 den Titel der Fachanwältin für Strafrecht und bin verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht.Als kleine, spezialisierte Kanzlei lege ich besonderen Wert auf den persönlichen Austausch und eine enge Betreuung. Sie haben von Anfang an eine feste Ansprechpartnerin, die Ihren Fall kennt und Sie durch das gesamte Verfahren begleitet.Ich verteidige Mandantinnen und Mandanten vor dem Strafgericht in Berlin und bundesweit. Jeder Fall wird von mir persönlich betreut – ohne Delegation.Die Kanzlei ist zentral in der City West gelegen und mit S- und U-Bahn gut erreichbar (Zoologischer Garten, Savignyplatz). Für strafrechtliche Notfälle stehe ich rund um die Uhr zur Verfügung. Kurzfristige Termine ermögliche ich auf Anfrage.

Lokale Erfolgsfaktoren

Steuerstrafverfahren in Berlin werden von spezialisierten Dezernaten der Staatsanwaltschaft geführt, die eng mit dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (FinFaSt) Berlin zusammenarbeiten. Gerade in Wirtschaftsstrafsachen mit mehreren Tatvorwürfen werden in Berlin häufig Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts tätig – Spruchkörper mit eigenen Verfahrenspraktiken und Bewertungsmaßstäben. Die Kenntnis dieser Strukturen ist für eine effektive Verteidigung unerlässlich. Darüber hinaus zeichnen sich Berliner Wirtschaftsstrafverfahren durch die koordinierte Zusammenarbeit verschiedener Ermittlungsbehörden aus – Steuerfahndung, Zoll und Staatsanwaltschaft handeln abgestimmt. Wer diese Abläufe kennt, kann frühzeitig und gezielt intervenieren.

Häufig gestellte Fragen

Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Sie liegt vor, wenn gegenüber Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden, um Steuern zu verkürzen. Die Tat kann vorsätzlich begangen werden und ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht; in besonders schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, sobald ein Anfangsverdacht besteht. Dieser kann durch Mitteilungen des Finanzamts, Kontrollmitteilungen, Hinweise Dritter oder anonyme Anzeigen entstehen. In Berlin arbeiten Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft dabei eng zusammen.
Nein. Als Beschuldigte oder Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, bevor Sie anwaltliche Beratung erhalten haben. Jede Aussage kann im Verfahren gegen Sie verwendet werden.
Behörden dürfen mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss Ihre Wohnung oder Ihr Unternehmen durchsuchen. Sie sind verpflichtet, die Maßnahme zu dulden, aber nicht zur aktiven Mitwirkung. Rufen Sie sofort meine Notfallnummer an – ich komme zu Ihnen und überprüfe die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung vor Ort.
Ja. In der Praxis treten steuerstrafrechtliche Vorwürfe regelmäßig in Kombination mit weiteren Delikten auf, insbesondere im Zusammenhang mit Insolvenzstraftaten – etwa Insolvenzverschleppung oder dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Das erhöht den Ermittlungsdruck und erfordert eine Verteidigungsstrategie, die das Verfahren insgesamt im Blick behält.
§ 371 AO sieht vor, dass Straffreiheit eintreten kann, wenn eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige erstattet wird und die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden. Die Voraussetzungen sind streng – eine fehlerhafte Selbstanzeige kann die Situation verschlechtern. Ich prüfe, ob dieser Weg in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Ja. Die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre, in besonders schweren Fällen zehn Jahre. Die steuerrechtliche Festsetzungsverjährung kann davon abweichen. Ich kläre im Erstgespräch, wie die Fristen in Ihrem Fall liegen.
Neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe kann eine Verurteilung erhebliche Nebenfolgen haben: Nachzahlung der Steuern, Zinsen sowie mögliche berufsrechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden. Eine frühzeitige Verteidigung kann diese Folgen erheblich reduzieren.
Das hängt von der Komplexität des Falls ab. Einfachere Verfahren können nach wenigen Monaten eingestellt oder per Strafbefehl abgeschlossen werden. Umfangreichere Wirtschaftsstrafverfahren vor dem Landgericht Berlin können sich über Jahre erstrecken. Ich versuche, das Verfahren so effizient wie möglich zu gestalten.
Ja. Ich verteidige bundesweit – Besprechungen sind persönlich in Berlin oder per Videokonferenz möglich.