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Untreue Anwalt Berlin: Warum frühe Verteidigung entscheidend ist
Wer in Berlin wegen Untreue nach § 266 StGB ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, steht vor einem Vorwurf mit erheblicher Tragweite. Mit Fokus auf Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich Sie vom ersten Ermittlungsansatz bis zum rechtskräftigen Urteil — in Berlin, vor dem Landgericht Berlin und seinen Wirtschaftsstrafkammern, und bundesweit.
Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigte oder Beschuldigter erhalten? Wurde Ihr Büro oder Ihre Wohnung durchsucht? Dann gilt: Kein Gespräch mit der Polizei ohne anwaltlichen Beistand. Der Schutz Ihrer Aussagefreiheit beginnt in der Sekunde, in der Sie die Vorladung in Händen halten.
Untreue ist eines der zentralen Delikte im deutschen Wirtschaftsstrafrecht. § 266 Abs. 1 StGB beschreibt Untreue in zwei Tatbestandsvarianten. Beim Missbrauchstatbestand handelt jemand im Rahmen einer eingeräumten Verfügungsbefugnis — etwa als Prokurist oder Geschäftsführende — und überschreitet dabei im Innenverhältnis das erlaubte Dürfen, zum Nachteil des Vermögensinhabers. Beim Treubruchtatbestand verletzt jemand eine Vermögensbetreuungspflicht, ohne dass es auf eine formale Vertretungsmacht ankommt — etwa ein Kassenverwalter oder ein Testamentsvollstrecker.
Beide Varianten setzen zwingend einen bezifferbaren Vermögensnachteil voraus. Ohne nachweisbaren Schaden keine Strafbarkeit nach § 266 StGB. Der Versuch der Untreue ist nicht strafbar, da § 266 StGB — anders als Betrug nach § 263 StGB — keine ausdrückliche Versuchsstrafbarkeit enthält.





