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Insolvenzstrafrecht in Berlin: Was steht auf dem Spiel?
Ein Insolvenzstrafverfahren trifft Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oft in der ohnehin schwierigen Phase ihrer beruflichen Laufbahn. Das Unternehmen befindet sich in der Krise, liquide Mittel fehlen, Gläubiger drängen – und dann kommt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder es klingeln früh morgens Beamte der Kriminalpolizei an der Tür.
Gerade im Insolvenzstrafrecht ist es wichtig, frühzeitig zu reagieren: Die Staatsanwaltschaft Berlin und die Schwerpunktabteilungen für Wirtschaftsstrafrecht haben im Insolvenzbereich erhebliche Erfahrung. Verfahren wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO, Bankrott nach §§ 283 ff. StGB oder Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB werden konsequent und häufig parallel verfolgt. Die strafrechtliche Bewertung beginnt nicht erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens — sie setzt häufig deutlich früher an, nämlich genau dann, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits vorlag und keine Konsequenzen gezogen wurden.
Ich verteidige Sie in Berlin und bundesweit bei sämtlichen Delikten des Insolvenzstrafrechts. Als Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich in Insolvenzstrafverfahren in allen Verfahrensstadien — von der Durchsuchung über das Ermittlungsverfahren bis zum Hauptverfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht Berlin.





