Vorenthalten von Arbeitsentgelt in Berlin: Jetzt verteidigen lassen

Sofortige Erreich­barkeit – auch im Notfall

Fach­anwältin für Strafrecht mit Erfahrung aus der Staats­anwaltschaft

Verteidigung in allen Verfahrens­stadien – von der Durch­suchung bis zur Haupt­verhandlung

Straf­verfahren wegen § 266a StGB – Straf­verteidigung in Berlin

Haben Sie Post von der Staatsanwaltschaft erhalten – wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge? Steht Ihr Unternehmen unter dem Druck einer Unternehmenskrise und Sie fragen sich, welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen?

Das Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB ist ein Straftatbestand, der Arbeitgeber hart treffen kann – besonders dann, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Wer als Geschäftsführer oder Unternehmer in einer solchen Situation Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht rechtzeitig an die zuständigen Einzugsstellen abführt, riskiert eine Strafverfolgung mit empfindlichen Konsequenzen. Dabei geht es häufig nicht um einzelne, bewusste Handlungen – sondern um Entscheidungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, die im Nachhinein strafrechtlich bewertet werden. Genau in solchen Situationen kommt es auf eine konsequente Strafverteidigung an, die die Interessen des Mandanten von Anfang an schützt.

In Berlin sind die zuständigen Stellen – Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Landgericht – gut vernetzt und mit Insolvenzstrafrechtsverfahren vertraut. Wer hier verteidigt werden will, braucht eine Anwältin, die die Strukturen kennt und weiß, worauf es im Verfahren ankommt. Laaser Legal übernimmt Ihre Verteidigung in Berlin – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens.

Straf­verfahren wegen § 266a StGB – Straf­verteidigung in Berlin

Haben Sie Post von der Staatsanwaltschaft erhalten – wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge? Steht Ihr Unternehmen unter dem Druck einer Unternehmenskrise und Sie fragen sich, welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen?

Das Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB ist ein Straftatbestand, der Arbeitgeber hart treffen kann – besonders dann, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Wer als Geschäftsführer oder Unternehmer in einer solchen Situation Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht rechtzeitig an die zuständigen Einzugsstellen abführt, riskiert eine Strafverfolgung mit empfindlichen Konsequenzen. Dabei geht es häufig nicht um einzelne, bewusste Handlungen – sondern um Entscheidungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, die im Nachhinein strafrechtlich bewertet werden. Genau in solchen Situationen kommt es auf eine konsequente Strafverteidigung an, die die Interessen des Mandanten von Anfang an schützt.

In Berlin sind die zuständigen Stellen – Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Landgericht – gut vernetzt und mit Insolvenzstrafrechtsverfahren vertraut. Wer hier verteidigt werden will, braucht eine Anwältin, die die Strukturen kennt und weiß, worauf es im Verfahren ankommt. Laaser Legal übernimmt Ihre Verteidigung in Berlin – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens.

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Der Straftatbestand des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt richtet sich gegen Arbeitgeber, die Sozialversicherungsbeiträge – sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil – nicht oder nicht vollständig an die Einzugsstellen abführen. In der Praxis betrifft dies häufig Geschäftsführer von GmbHs oder Einzelunternehmer, die in wirtschaftlich angespannten Zeiten Prioritäten setzen mussten. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen bewusstem Entziehen und krisenbedingtem Zahlungsausfall – die Strafbarkeit setzt grundsätzlich bereits bei Fälligkeit ein. Ich verteidige Sie in diesem Verfahren mit klarem Blick auf die tatsächlichen Umstände: Was war im konkreten Zeitraum objektiv möglich? Lagen Umstände vor, die die Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt haben? Wurden Behörden informiert, wurden Zahlungsvereinbarungen getroffen? Diese Fragen sind entscheidend – und ich stelle sie von Beginn an.
Verteidigung im Insolvenz­strafrecht
Eine Hausdurchsuchung im Betrieb oder in den eigenen Räumen ist eine außergewöhnlich belastende Situation. Ermittlungsbehörden treten mit klaren Zielen auf – die Sicherung von Beweismitteln. Umso wichtiger ist es, dass von Beginn an eine Anwältin an Ihrer Seite ist, die die Rechtmäßigkeit der Maßnahme prüft, die Durchsuchung begleitet und sicherstellt, dass keine unzulässigen Maßnahmen hingenommen werden. Ich bin im Notfall rund um die Uhr erreichbar und komme, wenn Sie mich brauchen. Im Nachgang prüfe ich, ob und wie gegen die Maßnahme vorgegangen werden kann.
Das Ermittlungsverfahren ist die Phase, in der die Weichen für das gesamte Strafverfahren gestellt werden. Eine frühe Einbindung der Verteidigung kann entscheidend sein: für die Frage, ob überhaupt Anklage erhoben wird, für die Ausgestaltung einer möglichen Einstellung, und für die Vorbereitung auf eine Hauptverhandlung. Ich verteidige Sie konsequent in jeder Phase – von der ersten Beschuldigtenvernehmung über das Zwischenverfahren bis zur abschließenden Entscheidung. In Berlin kenne ich die zuständigen Gerichte und die dortigen Abläufe – das ist kein unerheblicher Faktor in der täglichen Verteidigungsarbeit.
Nicht selten endet ein Ermittlungsverfahren wegen § 266a StGB mit einem Strafbefehl – einem Bescheid, mit dem Gericht und Staatsanwaltschaft eine Strafe ohne mündliche Verhandlung verhängen. Wer schweigt, akzeptiert. Wer Einspruch einlegt, erzwingt eine Hauptverhandlung – und damit die Möglichkeit, das Verfahren zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Ich prüfe jeden Strafbefehl auf Einspruchspotenzial und berate Sie klar und ehrlich über die Chancen und Risiken einer weiteren Auseinandersetzung. Die Entscheidung treffen Sie – aber auf informierter Grundlage.
Wenn es akut wird, zählt jede Stunde. Ich bin für strafrechtliche Notfälle rund um die Uhr erreichbar. Ob Verhaftung, Vorführung oder laufende Durchsuchung – ich reagiere sofort. Bis ich vor Ort bin oder Sie telefonisch erreiche: Machen Sie keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden. Das Schweigerecht ist Ihr stärkstes Mittel in dieser Situation – und ich erkläre Ihnen genau, wie Sie es nutzen.

Mein Prozess in Berlin

Schritt 1 – Sofort­kontakt & erstes Gespräch

Sie nehmen Kontakt auf – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Kontaktieren Sie mich gerne für ein Erstgespräch. Ich höre zu, erfasse die Situation und erkläre Ihnen, was als nächstes zu tun ist.

Schritt 2 – Akten­einsicht & Strategie­entwicklung

Nach der Mandatsübernahme beantrage ich unverzüglich Akteneinsicht. Auf Basis der Ermittlungsakte entwickle ich eine fundierte Verteidigungsstrategie – abgestimmt auf Ihre konkrete Situation, die erhobenen Vorwürfe und die Verfahrenslage in Berlin.

Schritt 3 – Konsequente Verteidigung

Ich verteidige Sie aktiv in allen folgenden Verfahrensstadien. Sie werden über jeden Schritt informiert und treffen Entscheidungen mit vollständigem Überblick über die Lage. Kein Mandant bleibt im Unklaren.

AUCH IN NOTFÄLLEN ERREICHBAR!

Auch in Notfällen bin ich immer für Sie da, also bei Verhaftung/Festnahmen, Untersuchungshaft und Hausdurchsuchungen.

Meine Kanzlei in Berlin

Ich bin Rechtsanwältin Myrsini Laaser – Inhaberin von Laaser Legal, einer auf Strafrecht und Migrationsrecht fokussierten Einzelkanzlei in Berlin-Charlottenburg, Fasanenstraße 42. Seit 2017 verteidige ich Mandantinnen und Mandanten in Strafverfahren, seit Januar 2025 trage ich den Titel der Fachanwältin für Strafrecht.Durch meine langjährige Tätigkeit als Strafverteidigerin in Berlin kenne ich die Denkweise und Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden sehr genau. Diese Erfahrung nutze ich gezielt in der täglichen Verteidigungsarbeit.Meine Tätigkeit ist auf die Strafjustiz in Berlin ausgerichtet. Das Amtsgericht Tiergarten, das Landgericht Berlin, die Staatsanwaltschaft Berlin und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen gehören zu meinem regelmäßigen Verfahrensumfeld.Die Kanzlei ist gut erreichbar – mit dem ÖPNV über den Kurfürstendamm sowie die umliegenden U- und S-Bahnhöfe. Für Mandantinnen und Mandanten, die nicht persönlich erscheinen können oder wollen, biete ich Termine telefonisch oder per Videokonferenz an.Die persönliche Betreuung durch mich selbst – ohne Delegation an Mitarbeiter – ist dabei kein Versprechen, sondern gelebte Praxis.

Lokale Erfolgsfaktoren

Verfahren wegen § 266a StGB werden in Berlin von spezialisierten Dezernaten der Staatsanwaltschaft geführt, die mit Wirtschafts- und Insolvenzstrafsachen vertraut sind. Das bedeutet: Die Ermittlungen sind häufig strukturiert, die Akten umfangreich, die Anklageschriften rechtlich präzise. Wer in diesem Umfeld verteidigt werden will, braucht eine Anwältin, die nicht erst lernen muss, wie diese Behörden arbeiten. Darüber hinaus lässt die Berliner Rechtsprechung in Wirtschaftsstrafsachen bestimmte Verteidigungsansätze zu, die von der konkreten Verfahrensgestaltung abhängen – und die nur derjenige wirklich ausschöpfen kann, der das lokale Verfahrensklima kennt. Eine frühzeitige Einbindung der Verteidigung, noch im Ermittlungsverfahren, ist in Berlin besonders empfehlenswert.

Häufig gestellte Fragen

Strafbar ist das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Einzugsstelle – sowohl des Arbeitnehmeranteils als auch, unter bestimmten Voraussetzungen, des Arbeitgeberanteils. Entscheidend ist die Fälligkeit: Wer zum Fälligkeitszeitpunkt nicht zahlt, kann sich strafbar machen – unabhängig von den Gründen.
Ja. § 266a StGB richtet sich an den „Arbeitgeber" im strafrechtlichen Sinne – das ist bei einer GmbH in der Regel der Geschäftsführer, auch wenn er nicht Gesellschafter ist. Die strafrechtliche Verantwortung trifft die natürliche Person, nicht die Gesellschaft.
Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kann ein relevanter Umstand sein, der in die Verteidigungsstrategie einfließt. Eine pauschale Entlastung ergibt sich daraus allein nicht – aber die konkrete Handlungssituation, vorhandene oder nicht vorhandene Liquidität und das Verhalten gegenüber Behörden können für die Bewertung des Vorsatzes und die Strafzumessung erheblich sein.
§ 266a StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre. Die konkrete Straferwartung hängt vom Umfang des Schadens, der Dauer der Tat und weiteren Umständen ab.
So früh wie möglich – idealerweise, sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren oder eine Durchsuchung stattfindet. Jede Aussage, die ohne anwaltliche Beratung gemacht wird, kann im weiteren Verfahren nicht mehr ungeschehen gemacht werden.
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Dieses Recht sollten Sie konsequent nutzen, bis ich die Ermittlungsakte eingesehen und die Situation bewertet habe.
Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Angaben und kontaktieren Sie mich sofort. Prüfen Sie, ob ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt und lassen Sie ihn vorzeigen. Unterschreiben Sie keine Erklärungen. Ich bin im Notfall jederzeit erreichbar.
Ja. Eine Einstellung ist in verschiedenen Konstellationen möglich – etwa nach § 153a StPO gegen Auflage oder durch Nachzahlung der ausstehenden Beiträge in bestimmten Konstellationen. Ob und wie eine Einstellung realistisch ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Entscheidung des Gerichts, die eine Strafe festsetzt – ohne mündliche Verhandlung. Wer nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt, akzeptiert die Strafe rechtskräftig. Kontaktieren Sie mich sofort nach Erhalt eines Strafbefehls, damit ich die Frist und die Erfolgsaussichten prüfen kann.
Ja. Ich verteidige bundesweit. Für Mandanten, die nicht persönlich in die Kanzlei kommen können, stehen Telefon und Videokonferenz zur Verfügung. Die Verteidigung vor Berliner Gerichten ist dabei kein Hindernis – unabhängig davon, wo Sie selbst sich befinden.