Strafverfahren wegen § 266a StGB – Strafverteidigung in Berlin
Haben Sie Post von der Staatsanwaltschaft erhalten – wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge? Steht Ihr Unternehmen unter dem Druck einer Unternehmenskrise und Sie fragen sich, welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen?
Das Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB ist ein Straftatbestand, der Arbeitgeber hart treffen kann – besonders dann, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Wer als Geschäftsführer oder Unternehmer in einer solchen Situation Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht rechtzeitig an die zuständigen Einzugsstellen abführt, riskiert eine Strafverfolgung mit empfindlichen Konsequenzen. Dabei geht es häufig nicht um einzelne, bewusste Handlungen – sondern um Entscheidungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, die im Nachhinein strafrechtlich bewertet werden. Genau in solchen Situationen kommt es auf eine konsequente Strafverteidigung an, die die Interessen des Mandanten von Anfang an schützt.
In Berlin sind die zuständigen Stellen – Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Landgericht – gut vernetzt und mit Insolvenzstrafrechtsverfahren vertraut. Wer hier verteidigt werden will, braucht eine Anwältin, die die Strukturen kennt und weiß, worauf es im Verfahren ankommt. Laaser Legal übernimmt Ihre Verteidigung in Berlin – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens.
Strafverfahren wegen § 266a StGB – Strafverteidigung in Berlin
Haben Sie Post von der Staatsanwaltschaft erhalten – wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge? Steht Ihr Unternehmen unter dem Druck einer Unternehmenskrise und Sie fragen sich, welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen?
Das Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB ist ein Straftatbestand, der Arbeitgeber hart treffen kann – besonders dann, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Wer als Geschäftsführer oder Unternehmer in einer solchen Situation Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht rechtzeitig an die zuständigen Einzugsstellen abführt, riskiert eine Strafverfolgung mit empfindlichen Konsequenzen. Dabei geht es häufig nicht um einzelne, bewusste Handlungen – sondern um Entscheidungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, die im Nachhinein strafrechtlich bewertet werden. Genau in solchen Situationen kommt es auf eine konsequente Strafverteidigung an, die die Interessen des Mandanten von Anfang an schützt.
In Berlin sind die zuständigen Stellen – Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Landgericht – gut vernetzt und mit Insolvenzstrafrechtsverfahren vertraut. Wer hier verteidigt werden will, braucht eine Anwältin, die die Strukturen kennt und weiß, worauf es im Verfahren ankommt. Laaser Legal übernimmt Ihre Verteidigung in Berlin – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens.





