STRAFRECHT
Ich bin auf das Strafrecht spezialisiert und übernehme Ihre Verteidigung in Berlin, Süddeutschland und bundesweit.
Ich verteidige im allgemeinen Strafrecht, insbesondere bei Untersuchungshaft, bei Vorwürfen gegen das Betäubungsmittelstrafrecht, aber auch bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten. Ein besonderer Schwerpunkt stellt dabei bei mir die Verteidigung von Ausländern und das Ausländerstrafrecht dar.
Ein besonderer Schwerpunkt stellt bei uns die Verteidigung von Ausländern dar.
Wir haben Erfahrung im Umgang mit kulturellen Unterschieden und Besonderheiten, sind sicher im Umgang mit Verfahren unter Beteiligung von Dolmetschern und in der Verteidigung im Bereich des sog. Ausländerstrafrechts. Ausländerstrafrecht bezeichnet Straftaten, die nur von Ausländern oder im Zusammenhang mit ausländischen Staatsangehörigen begangen werden können (bspw. illegale Einreise, Einschleusen von Ausländern). Die sachgerechte Verteidigung benötigt stets vertiefte Kenntnisse im Aufenthaltsgesetz und entsprechenden europarechtlichen Regelungen, die normalerweise nicht zum „Standartwissen“ eines Strafverteidigers gehören. Neben der Verteidigung haben wir auch mögliche aufenthaltsrechtliche Folgen im Blick und richten unsere Verteidigung und auch eine spätere Vertretung in der Strafvollstreckung und dem Strafvollzug auch darauf aus, dass ein Verlust der Aufenthaltserlaubnis bei einer Verurteilung vermieden wird, um zu verhindern, dass ein Strafverfahren neben einem Urteil auch mit der Abschiebung endet. Wir vertreten Sie dann auch gerne gegenüber der Ausländerbehörde bei einem drohenden Verlust der Aufenthaltserlaubnis oder einer Ausweisung, da auch das Ausländerrecht ein Schwerpunkt bei uns bildet.
Ein großer Schwerpunkt stellt bei mir die Verteidigung bei Vorwürfen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts dar. Dort auch bei sog. Encrochat-Verfahren, die inzwischen eine große Rolle in den Betäubungsmittelstrafrechtsverfahren spielen.
Bei Strafverfahren treffen die ausländerrechtlichen Folgen die Betroffenen oftmals härter als die Strafe im Strafverfahren. Hierbei ist es wichtig von Anfang an die ausländerrechtlichen Folgen bei der Verteidigung im Strafverfahren im Blick zu behalten und ggf. die Verteidigung danach zu richten. Auf im Rahmen der Strafverteidigung ist es unerlässlich die ausländerrechtlichen Folgen zu kennen. Das kann sowohl Auswirkung auf die Fragen von Untersuchungshaft (Sichtpunkt: Fluchtgefahr), Bewährung (positive Sozialprognose)) oder auch Höhe der Strafe haben. Die Verfestigung des Aufenthaltes spielt dabei eine große Rolle. Für eine bestmögliche Lösung sorgen wir dann bereits im Rahmen der Verteidigung im Strafverfahren, um dieses dann auch zum Gegenstand des Strafverfahrens zu machen.
Ein besonderer Schwerpunkt stellt bei uns die Verteidigung im Sexualstrafrecht dar. Bei fast keinem anderen Vorwurf ist es so wichtig umgehend einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Kaum ein anderer Vorwurf kann den Ruf und das Leben eines Menschen derart schwer zerstören. Ich verteidige Sie vorurteilsfrei direkt und probiere die bestmögliche Verteidigung für Sie zu finden. Mein oberstes Ziel ist dabei eine schnellstmögliche und direkte Beendigung des Verfahrens.


