Compliance Strafrecht- Anwalt in Berlin

Sofortberatung bei Compliance-Ermittlungen

Begleitung bei Internal Investigations

Verteidigung vor der Staatsanwaltschaft

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4,8 Sterne bei Anwalt.de

Was bedeutet Compliance-Strafrecht?

Compliance-Strafrecht bezeichnet den Bereich des Strafrechts, der sich mit der Verletzung unternehmensinterner Verhaltensrichtlinien und ihrer strafrechtlichen Relevanz befasst. Typische Vorwürfe im Compliance-Kontext umfassen:

  • Untreue (§ 266 StGB) – z. B. bei der Vergabe von Aufträgen oder dem Umgang mit Unternehmensgeldern
  • Korruption / Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
  • Betrug und Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
  • Geldwäsche (§§ 261 ff. StGB)
  • Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Verstoß gegen kartellrechtliche Compliance-Vorgaben
  • Verstöße gegen das Lieferkettengesetz oder ESG-Richtlinien

Typischer Ablauf bei internen Compliance-Untersuchungen

Stufenweise Information durch HR oder Legal

Häufig erfahren Betroffene erst spät, dass sie selbst im Fokus stehen.

Interview durch externe Anwälte

Die Befragung dient der Dokumentation – alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

E-Mail-Forensik und IT-Auswertung

Unternehmen sichern Kommunikation, Kalender und Dokumente.

Erstattung einer Strafanzeige

Häufig endet die interne Untersuchung mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Unsere Strategie: Früh eingreifen, Schaden begrenzen

Wir vertreten Sie bereits im Stadium der internen Untersuchung, bevor Aussagen gemacht werden, die im späteren Strafverfahren belastend wirken. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte von Anfang an zu sichern und eine koordinierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

  • Begleitung und Vorbereitung vor Befragungen durch Unternehmensanwälte
  • Kommunikation mit den mandatierten Großkanzleien auf Augenhöhe
  • Sicherung entlastender Beweise, bevor diese gelöscht oder zurückgehalten werden
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft, wenn dies strategisch sinnvoll ist

Zusammenarbeit mit und gegen Großkanzleien

Freshfields, Linklaters, Hengeler Mueller, Noerr, White & Case – wenn diese Kanzleien im Auftrag Ihres Arbeitgebers ermitteln, haben Sie es mit erfahrenen Wirtschaftsjuristen zu tun, die ausschließlich im Unternehmensinteresse handeln. Laaser Legal kennt diese Strukturen.
Dieses Wissen über die Arbeitsweise interner Untersuchungen ermöglicht es uns, gezielt auf typische Verfahrensweisen zu reagieren und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Unser Profil in Compliance-Strafrecht-Mandaten:

  • Verteidigung von leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Abteilungsleitern

  • Begleitung in internen Untersuchungen mandatierter Großkanzleien

  • Vertretung in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und vor Gericht

  • Schnittstellenarbeit zwischen Straf- und Arbeitsrecht

  • Mandate in Berlin und bundesweit

AUCH IN NOTFÄLLEN ERREICHBAR!

Auch in Notfällen bin ich immer für Sie da, also bei Verhaftung/Festnahmen, Untersuchungshaft und Hausdurchsuchungen.

Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt

Sobald die Staatsanwaltschaft tätig wird, ändert sich die Lage grundlegend. Hausdurchsuchungen, Kontensperrungen und Beschlagnahmen können ohne Vorwarnung erfolgen. Jede Aussage ohne anwaltliche Begleitung birgt erhebliche Risiken.
Wir als Kanzlei Laaser Legal übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Ermittlungsbehörde und sorgen dafür, dass Sie informiert sind, ohne sich selbst zu belasten. Wir prüfen Ermittlungsakten, stellen gezielte Beweisanträge und entwickeln eine auf Ihr Verfahren zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

  • Akteneinsicht und Analyse der Ermittlungslage
  • Einlegung von Beschwerden gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse
  • Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft zur Verfahrensgestaltung
  • Vertretung in Haftprüfungs- und Beschwerdeverfahren
  • Vorbereitung auf Hauptverhandlung und Plädoyer

Warum Laaser Legal – Ihr Compliance-Strafrecht-Anwaltskanzlei in Berlin?

Berlin ist nicht nur Regierungssitz, sondern auch einer der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte Deutschlands. Unternehmen aus allen Branchen, Finanzinstitute, Start-ups und Konzerne benötigen im Ernstfall einen Verteidiger, der die Spielregeln im Compliance-Strafrecht kennt.

  • Spezialisierung auf Wirtschaftsstrafrecht und Compliance
  • Erfahrung in der Zusammenarbeit mit führenden Wirtschaftskanzleien
  • Diskreter Umgang mit sensiblen Informationen und Mandaten
  • Umfassende Beratung von der internen Untersuchung bis zur Hauptverhandlung
  • Vernetzung mit spezialisierten Fachanwälten
  • Kanzleisitz in Berlin – kurze Wege zu Staatsanwaltschaften, Gerichten und Behörden

Häufig gestellte Fragen

Ein Compliance-Vorwurf liegt vor, wenn jemandem vorgeworfen wird, gegen interne Verhaltensrichtlinien des Unternehmens verstoßen zu haben – etwa durch Annahme von Geschenken, Manipulation von Buchhaltungsdaten oder Weitergabe vertraulicher Informationen. Strafrechtlich wird dies relevant, wenn das Verhalten zugleich einen Straftatbestand erfüllt, z. B. Bestechlichkeit, Untreue oder Geheimnisverrat. In vielen Fällen erstellt die Unternehmensseite nach der internen Untersuchung eine Anzeige oder kooperiert mit der Staatsanwaltschaft.

Arbeitnehmer können verpflichtet sein, an einer internen Untersuchung mitzuwirken und Fragen des Arbeitgebers oder der von ihm beauftragten Anwälte zu beantworten. Eine solche Pflicht kann sich aus dem Arbeitsvertrag, den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten oder dem Weisungsrecht des Arbeitgebers ergeben. Eine pauschale Verweigerung kann deshalb arbeitsrechtliche Folgen haben. Gleichzeitig besteht ein erhebliches Spannungsverhältnis, wenn die Angaben den Arbeitnehmer selbst strafrechtlich belasten könnten. Der aus dem Strafverfahren bekannte Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen, gilt gegenüber dem privaten Arbeitgeber nicht ohne Weiteres. Arbeitnehmer können daher vor der schwierigen Entscheidung stehen, entweder ihren arbeitsrechtlichen Pflichten nachzukommen oder Angaben zu machen, die später in einem Strafverfahren gegen sie verwendet werden könnten. Vor einem solchen Interview sollte deshalb genau geprüft werden, welche Mitwirkungspflichten bestehen, welche Vorwürfe Gegenstand der Untersuchung sind und wie mit möglichen Selbstbelastungsrisiken umzugehen ist. Wir bereiten Sie auf die Befragung vor und begleiten Sie bei Bedarf während des Interviews.

Ja. Sie haben das Recht, sich anwaltlich begleiten zu lassen – auch wenn der Unternehmensanwalt dies nicht aktiv anbietet. Laaser Legal bereitet Sie auf das Gespräch vor, begleitet Sie auf Wunsch persönlich und stellt sicher, dass Ihre Rechte in diesem Prozess gewahrt bleiben.

Dies hängt vom jeweiligen Tatvorwurf ab. Untreue (§ 266 StGB) kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Korruption im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Geldwäsche und Betrug sehen ähnliche Strafrahmen vor. Hinzu kommen mögliche Einziehung von Taterlösen und berufsrechtliche Konsequenzen. Eine effektive Verteidigung kann oft bewirken, dass Verfahren eingestellt oder Sanktionen erheblich reduziert werden.

Wir sind auf kurzfristige Mandate eingestellt. Im Regelfall können wir noch am selben oder am nächsten Werktag ein Beratungsgespräch führen, auch telefonisch oder per Videokonferenz, wenn Sie sich nicht in Berlin befinden.