Warum anwaltliche Unterstützung beim Arbeitsvisum sinnvoll ist
Wer als Fachkraft aus einem Drittstaat in Deutschland arbeiten möchte, benötigt in aller Regel ein Arbeitsvisum bzw. einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit. Das deutsche Aufenthaltsrecht hält dafür mehrere Verfahren bereit, von der Blauen Karte EU über den Aufenthaltstitel für Fachkräfte bis zur neuen Chancenkarte. Welches Verfahren im Einzelfall greift, hängt von Qualifikation, Gehalt und Arbeitsvertrag ab. Laaser Legal begleitet Arbeitgeber und Fachkräfte bundesweit durch das gesamte Visumverfahren – von der Auswahl des richtigen Aufenthaltstitels bis zur Vertretung gegenüber Ausländerbehörde und Auslandsvertretung. Das Fachkräfteeinwanderungsrecht hat die Möglichkeiten für die Einreise und Beschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte deutlich erweitert. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Regelungen komplexer geworden, da inzwischen unterschiedliche Aufenthaltstitel und Zugangswege mit jeweils eigenen Voraussetzungen bestehen. Fehler bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, bei den Gehaltsvoraussetzungen oder bei der Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen. Ein auf Aufenthaltsrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüft, welcher Aufenthaltstitel im konkreten Fall in Betracht kommt, welche Nachweise erforderlich sind, wie das Verfahren möglichst beschleunigt werden kann und wie auf Schwierigkeiten oder eine Ablehnung reagiert werden sollte.

Welche Arbeitsvisa für Deutschland gibt es?
Für die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland kommen unter anderem folgende Visa und Aufenthaltstitel in Betracht:
Voraussetzungen im Überblick




