Anwalt für Arbeits­migrations­recht

Bundesweite Beratung per Telefon, Video­konferenz oder E-Mail – ohne Anreise

Rechtssichere Begleitung von Visum bis Nieder­lassungs­erlaubnis

Persönliche Betreuung direkt durch die Anwältin – schnell und unkompliziert

Ihre Ansprüche durchsetzen

Sie möchten als Fachkraft in Deutschland arbeiten, ein Studium aufnehmen oder eine Berufsausbildung beginnen – und wissen nicht, welcher Weg der richtige für Sie ist? Oder haben Sie bereits einen Antrag gestellt und stehen nun vor einem ablehnenden Bescheid, den Sie nicht nachvollziehen können?

Das Arbeitsmigrationsrecht gehört zu den dynamischsten und komplexesten Bereichen des deutschen Aufenthaltsrechts. Mit dem reformierten Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Möglichkeiten für qualifizierte Zuwanderer deutlich erweitert – doch gleichzeitig sind die Anforderungen vielschichtig und die Verfahren fehleranfällig. Schon kleine formale Fehler können zu langen Verzögerungen oder einer Ablehnung führen. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren – von der ersten Einschätzung Ihrer Möglichkeiten bis zur Erteilung Ihres Aufenthaltstitels. Die Beratung erfolgt vollständig digital: per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail – bundesweit und unabhängig davon, ob Sie sich bereits in Deutschland befinden oder noch im Ausland. Ihr Ziel ist meine Aufgabe.

Ihre Ansprüche durchsetzen

Sie möchten als Fachkraft in Deutschland arbeiten, ein Studium aufnehmen oder eine Berufsausbildung beginnen – und wissen nicht, welcher Weg der richtige für Sie ist? Oder haben Sie bereits einen Antrag gestellt und stehen nun vor einem ablehnenden Bescheid, den Sie nicht nachvollziehen können?

Das Arbeitsmigrationsrecht gehört zu den dynamischsten und komplexesten Bereichen des deutschen Aufenthaltsrechts. Mit dem reformierten Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Möglichkeiten für qualifizierte Zuwanderer deutlich erweitert – doch gleichzeitig sind die Anforderungen vielschichtig und die Verfahren fehleranfällig. Schon kleine formale Fehler können zu langen Verzögerungen oder einer Ablehnung führen. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren – von der ersten Einschätzung Ihrer Möglichkeiten bis zur Erteilung Ihres Aufenthaltstitels. Die Beratung erfolgt vollständig digital: per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail – bundesweit und unabhängig davon, ob Sie sich bereits in Deutschland befinden oder noch im Ausland. Ihr Ziel ist meine Aufgabe.

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4,8 Sterne bei Anwalt.de

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bildet heute das Herzstück der deutschen Arbeitsmigration. Es ermöglicht qualifizierten Personen aus Drittstaaten unter erleichterten Bedingungen die Einreise zur Erwerbstätigkeit in Deutschland – sowohl für Hochschulabsolventen als auch für Personen mit anerkannter Berufsausbildung. Welche konkreten Voraussetzungen für Sie gelten, hängt von Ihrem Herkunftsland, Ihrer Qualifikation und dem angestrebten Beschäftigungsbereich ab. Ich analysiere Ihre Situation und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie für Ihren Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt. Die Beratung erfolgt vollständig digital – damit Sie von überall in Deutschland oder aus dem Ausland unkompliziert auf unsere Unterstützung zugreifen können.
Beratung zur Einreise für Studium und Berufs­ausbildung
Das Visumantragsverfahren ist der erste und entscheidende Schritt auf dem Weg nach Deutschland. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen führen häufig zu Verzögerungen – oder zur Ablehnung. Ich prüfe Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und rechtliche Korrektheit, bereite Ihren Antrag sorgfältig vor und koordiniere die Kommunikation mit der zuständigen Auslandsvertretung und der deutschen Ausländerbehörde. Da ich vollständig digital arbeite, ist eine enge Begleitung auch dann möglich, wenn Sie sich noch im Ausland befinden. Mein Ziel ist, Ihr Verfahren so effizient wie möglich zu gestalten.
Für viele reglementierte Berufe in Deutschland ist die offizielle Anerkennung des ausländischen Abschlusses zwingende Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme. Die zuständigen Stellen und Verfahren unterscheiden sich je nach Berufsfeld erheblich, und Teilanerkennungen oder Auflagen sind keine Seltenheit. Ich helfe Ihnen, den richtigen Anerkennungsweg zu identifizieren, begleite Sie durch das Verfahren und prüfe im Falle einer Ablehnung oder Teilanerkennung, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Eine erfolgreiche Anerkennung ist oft der Schlüssel zur Fachkräftezuwanderung – ich stelle sicher, dass dieser Schritt nicht zum Stolperstein wird. Die gesamte Begleitung kann digital und damit ortsunabhängig erfolgen.
Mit der Chancenkarte hat der deutsche Gesetzgeber ein neues Instrument geschaffen, das qualifizierten Personen aus Drittstaaten die Einreise zur Jobsuche ermöglicht – auch ohne bereits einen Arbeitsvertrag in der Hand zu halten. Die Chancenkarte wird auf Basis eines Punktesystems vergeben und richtet sich an Personen mit bestimmten Qualifikationen, Sprachkenntnissen und weiteren Kriterien. Ich überprüfe, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, bereite Ihren Antrag vor und begleite Sie durch das Verfahren. Dieses Instrument bietet eine realistische Chance für viele, die den Schritt nach Deutschland wagen möchten – ich helfe Ihnen, diese Chance zu nutzen.
Nach einer gewissen Zeit in Deutschland können viele Fachkräfte die Niederlassungserlaubnis oder die Daueraufenthaltsberechtigung-EU beantragen. Dieses dauerhafte Aufenthaltsrecht schafft Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten aufenthaltsrechtlichen Veränderungen. Die Voraussetzungen – etwa zur Sicherung des Lebensunterhalts, zu Sprachkenntnissen und zur strafrechtlichen Unbescholtenheit – müssen sorgfältig geprüft werden. Ich analysiere frühzeitig, ob und wann Sie antragsberechtigt sind, und bereite Sie optimal auf das Verfahren vor. Auch diese Beratung biete ich vollständig digital und bundesweit an.
Eine behördliche Ablehnung ist kein rechtskräftiges Urteil. Viele Bescheide enthalten Fehler – sei es in der Sachverhaltsermittlung, in der Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen oder im Verfahren selbst. Ich überprüfe Ihren Ablehnungsbescheid auf rechtliche Angriffspunkte und leite – sofern dies erfolgversprechend ist – Widerspruchs- oder Klageverfahren ein. Dabei handle ich schnell, denn im Migrationsrecht gelten oft kurze Fristen. Vertrauen Sie darauf, dass Ihre Interessen konsequent und mit dem nötigen rechtlichen Nachdruck vertreten werden.
Wer als Fachkraft in Deutschland lebt und arbeitet, hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Ehepartner und Kinder nachzuholen. Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltstitel und familiärer Situation erheblich. Ich kläre mit Ihnen, welche Möglichkeiten des Familiennachzugs für Ihre konkrete Situation bestehen, und begleite das gesamte Verfahren – vollständig digital, ohne dass Familienangehörige eigens anreisen müssen. Mein Ziel ist es, Ihrer Familie den gemeinsamen Neustart in Deutschland so unkompliziert wie möglich zu machen.
Unternehmen, die dem Fachkräftemangel mit internationaler Rekrutierung begegnen wollen, bewegen sich in einem komplexen rechtlichen Umfeld. Von der Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen über die Beantragung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bis hin zur Begleitung der behördlichen Verfahren: Ich berate Arbeitgeber rechtssicher, praxisnah und digital – bundesweit und ohne Ortstermin. So stellen Sie sicher, dass die Einstellung internationaler Mitarbeiter rechtlich einwandfrei und effizient verläuft.
Manchmal stellt sich erst im laufenden Verfahren heraus, dass Unterlagen fehlen, Angaben korrigiert werden müssen oder ein Antrag grundlegend neu aufgestellt werden sollte. Ich steige auch dann ein, wenn ein Verfahren bereits läuft, prüfe den aktuellen Stand und ergreife die notwendigen Schritte, um Ihren Antrag auf einen Erfolgskurs zu bringen. Eine frühzeitige Intervention kann eine drohende Ablehnung in vielen Fällen noch abwenden. Lassen Sie Ihre Unterlagen und Ihren Antrag von mir prüfen – bevor die Behörde entscheidet.

Mein Beratungs­prozess

Schritt 1: Erst­gespräch – digital und unkompliziert

Nehmen Sie Kontakt auf – per Telefon, E-Mail oder über mein Kontaktformular. Ich bespreche Ihre Situation in einem ersten Gespräch und gebe Ihnen eine klare rechtliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Ganz ohne Anreise, von überall aus erreichbar.

Schritt 2: Individuelle Strategie & Vorbereitung Ihres Verfahrens

Gemeinsam entwickeln wir den rechtlich sicheren Weg für Ihr Anliegen. Alle erforderlichen Unterlagen werden digital geprüft, zusammengestellt und aufbereitet – damit Ihr Antrag von Anfang an auf einem stabilen Fundament steht.

Schritt 3: Begleitung bis zum Abschluss

Ich kommuniziere mit Behörden, Botschaften und weiteren Beteiligten und halte Sie jederzeit über den Stand Ihres Verfahrens informiert. Per Videokonferenz, Telefon oder E-Mail – bis Ihr Aufenthaltstitel erteilt ist.

AUCH IN NOTFÄLLEN ERREICHBAR!

Auch in Notfällen bin ich immer für Sie da, also bei Verhaftung/Festnahmen, Untersuchungshaft und Hausdurchsuchungen.

Meine Kanzlei

Laaser Legal ist eine auf Strafrecht und Migrationsrecht ausgerichtete Kanzlei von Rechtsanwältin Myrsini Laaser – Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in anspruchsvollen rechtlichen Verfahren. Seit 2017 begleite ich Privatpersonen und Unternehmen in komplexen rechtlichen Situationen – mit dem Anspruch, persönlich, direkt und konsequent zu arbeiten.Im Bereich Arbeitsmigrationsrecht berate ich bundesweit – vollständig digital und ohne geografische Einschränkung. Ob Sie sich noch im Ausland befinden, gerade nach Deutschland eingereist sind oder bereits hier leben: Ich bin per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail für Sie erreichbar.Als kleine Kanzlei bedeutet das für Sie konkret: Sie haben von Beginn an eine feste Ansprechpartnerin. Kein Weitergeben, keine wechselnden Sachbearbeiter. Durch die Verbindung von Migrationsrecht und Strafrecht sind wir besonders dann gefragt, wenn aufenthaltsrechtliche und strafrechtliche Fragen aufeinandertreffen – etwa wenn ein Strafverfahren aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben kann. Schnelle Terminvergabe und direkte Erreichbarkeit sind dabei gelebter Kanzleialltag.Ich verstehe, dass Fragen des Aufenthaltsrechts häufig mit tief greifenden Lebensentscheidungen verbunden sind – und nehme diese Verantwortung ernst. Mein Ziel ist, dass Sie sich in einem fremden Rechtssystem sicher und gut begleitet fühlen.

Ihre Vorteile

Vollständig digitale Beratung – bundesweitKein Ortstermin notwendig. Ich berate Sie per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail – egal ob Sie sich in München, Hamburg, Frankfurt oder noch im Ausland befinden. Migrationsrecht kennt keine geografischen Grenzen, unsere Beratung auch nicht.Fokus auf FachkräftezuwanderungDas Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet heute mehr Möglichkeiten denn je – ich kenne diese Möglichkeiten und nutze sie gezielt für Sie. Von der Chancenkarte bis zur Niederlassungserlaubnis begleite ich Sie durch alle relevanten Verfahren.Persönliche Betreuung durch die AnwältinAls kleine Kanzlei stelle ich sicher, dass Sie stets direkt mit mir als Rechtsanwältin arbeiten. Das schafft Vertrauen, Kontinuität und kurze Kommunikationswege.Migrations- und Strafrecht aus einer HandGerade wenn strafrechtliche Verfahren aufenthaltsrechtliche Folgen haben können, profitieren Sie von einer Kanzlei, die beide Rechtsgebiete beherrscht und die Wechselwirkungen kennt.Schnelle Reaktion bei zeitkritischen VerfahrenFristen im Migrationsrecht sind kurz. Ich handele zeitnah und sichere Ihre rechtliche Handlungsfähigkeit – auch wenn die Situation drängt.

Häufig gestellte Fragen

Das Arbeitsmigrationsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen zur Einreise und zum Aufenthalt von Personen aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten, studieren oder eine Ausbildung beginnen möchten. Es schließt das Visum- und Aufenthaltsrecht, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie Regelungen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen ein.
Nein. Ich berate bundesweit und vollständig digital – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail. Ein persönlicher Ortstermin ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch vereinbart werden.
Das Gesetz eröffnet qualifizierten Personen aus Drittstaaten verschiedene Wege nach Deutschland – etwa über ein konkretes Jobangebot, die neue Chancenkarte zur Jobsuche oder erleichterte Anerkennungsverfahren. Welcher Weg für Sie in Frage kommt, klären wir im Erstgespräch.
Ja. Das deutsche Migrationsrecht sieht ausdrücklich Möglichkeiten für Personen vor, die einen Abschluss erst in Deutschland erwerben möchten – über ein Studienvisum oder ein Ausbildungsvisum. Ich berate Sie zu den konkreten Voraussetzungen und Verfahren.
Die Chancenkarte ermöglicht qualifizierten Personen aus Drittstaaten die Einreise nach Deutschland zur Jobsuche – auch ohne bereits einen Arbeitsvertrag zu haben. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem, das Qualifikation, Sprachkenntnisse und andere Kriterien berücksichtigt. Ich überprüfe, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Ergebnis. Ich prüfe den Bescheid auf rechtliche Fehler und leite – sofern erfolgversprechend – Klageverfahren ein. Wichtig: Die Fristen sind kurz, daher sollten Sie schnell handeln und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Dauer hängt von der zuständigen Botschaft, der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und dem konkreten Visumtyp ab. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und rechtlicher Begleitung lassen sich unnötige Verzögerungen häufig vermeiden. Ich halte Sie über jeden Verfahrensschritt informiert.
Fachkräfte haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Familiennachzug. Die konkreten Anforderungen hängen von Ihrem Aufenthaltstitel und Ihrer familiären Situation ab. Ich berate Sie zu Ihren Möglichkeiten und begleite das gesamte Nachzugsverfahren.
Ein Erstgespräch kostet 250 €. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Umfang des Mandats und werden im Vorfeld transparent mit Ihnen besprochen. Ich lege Wert auf Kostentransparenz – damit Sie von Beginn an wissen, womit Sie rechnen.