Was passiert bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung?
Eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft: vollständige Offenbarung aller unverjährten Taten je Steuerart, Einreichung vor Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und vollständige Nachzahlung. Ab 25.000 Euro je Tat entfällt Straffreiheit; es kommt nur noch ein Absehen von Verfolgung gegen Zuschlag in Betracht. Anwaltliche Begleitung ist unerlässlich.












