Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG: Neue Risiken für Vermieter in Berlin
Berliner Bezirksämter gehen seit 2025/2026 gezielt gegen Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG vor. Zwei aktuelle Urteile des Amtsgerichts Tiergarten zeigen: Das Verfolgungsrisiko für Vermieter steigt deutlich, auch ohne Anzeige des Mieters. Der Beitrag erklärt die Rechtslage, drohende Bußgelder und Ansatzpunkte für die Verteidigung im Bußgeldverfahren.












