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Steuer­hinterziehung: Welche Strafe droht Ihnen?

23. Februar 2026|

Steuerhinterziehung wird nach § 370 AO mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahre. Der Hinterziehungsbetrag ist das zentrale Kriterium – je höher, desto geringer die Chance auf Bewährung. Frühzeitige Strafverteidigung ist entscheidend.

Was passiert bei einer Selbst­anzeige wegen Steuer­hinterziehung?

09. Februar 2026|

Eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft: vollständige Offenbarung aller unverjährten Taten je Steuerart, Einreichung vor Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und vollständige Nachzahlung. Ab 25.000 Euro je Tat entfällt Straffreiheit; es kommt nur noch ein Absehen von Verfolgung gegen Zuschlag in Betracht. Anwaltliche Begleitung ist unerlässlich.

Hausdurchsuchung: Was tun? Verhaltenstipps von einer Strafverteidigerin

03. November 2025|

Eine Hausdurchsuchung gehört zu den schwerwiegenden Maßnahmen im Strafverfahren. Sie erlaubt es Ermittlungsbehörden, eine Wohnung oder Geschäftsräume zu betreten, um Beweismittel zu suchen und zu sichern. Damit greift

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